Der Sachverständige
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Die
theoretischen Grundlagen dazu hat sich Herr Kaeseler beim
Ingenieurstudium Bauwesen und Zusatzstudium für Bewertung von Schäden
an Gebäuden am Europäischem Institut für postgraduale Bildung an der
TU Dresden -EIPOS- sowie an den regelmäßig stattfindenden
Sachverständigentagungen erworben. |
Die
praktischen Voraussetzungen haben wir uns in über 20-jähriger
Tätigkeit als Projektbauleitungen und Bauüberwachungen erarbeitet. |
Mit
modernster Meß-, Prüf- und Computertechnik sind wir in der Lage
Baugutachten gemäß den gültigen gesetzlichen Bestimmungen und DIN
(Deutsche Industrie Norm) zu erstellen. |
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Der
Gesetzgeber definiert zu welchem Zweck diese Spezialsten gebraucht und
mit welchen Aufgaben sie betraut werden: „ ... zur
Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von
Bauhandwerkern". Durch diese gesetzliche Beschränkung auf
Leistungsüberprüfung - Warenüberprüfung kommt im Bauhandwerk wenig
vor -und Rechnungsüberprüfung sind Sachverständige des Bauhandwerks
zunächst gehalten, sich vornehmlich mit folgenden Themen zu befassen:
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Ist
eine bestimmte Leistung mangelfrei oder mangelhaft ausgeführt? |
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Entspricht
eine Rechnungslegung, deren Preise nicht zuvor fixiert wurden,
der üblichen Vergütung oder ist sie überhöht? |
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Es
zeigte sich jedoch bald, daß es im Bauhandwerk eine ganze Reihe
weiterer Fachfragen gibt, die in einem Streitfall nur von Sachverständigen
erfaßt, ergründet, bewertet und beantwortet werden können.
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Der
Sachverständige ist daher grundsätzlich berechtigt, zu allen Fragen
gutachterlich Stellung zu nehmen, die im Zusammenhang mit Leistungen
oder Preisen aufgeworfen werden und im Streitfall der Beantwortung durch
den Experten bedürfen. Früher wurden solche Fragen meist nur durch
Streitfälle brisant, heute werden sie zunehmend auch von kritischen
Auftraggebern (Bauherren) und / oder verantwortungsvollen Auftragnehmern
(Baubetrieb / Handwerker) im einvernehmlichen Umgang miteinander, bzw.
zur einvernehmlichen Klärung (Schiedsgutachten) gestellt .
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Erfahrungsgemäß
gibt es Klärungsbedarf:
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Die
große Akzeptanz der Sachverständigen kommt auch darin zum Ausdruck, daß
in zahlreichen Gesetzen, die mit der Lösung von Fachfragen bestimmte
Gremien betrauen, fast gleichlautend diesen Gremien die Möglichkeit eröffnet
wird, im Bedarfsfall Sachverständige mit beratender Stimme zuzuziehen.
Je komplexer die Fachfragen sind, die in solchen Gremien zu lösen sind,
z. B. in Umweltfragen, umso mehr öffnet der Gesetzgeber diese oft überforderten
Gremien zu Sachverständigen und deren Mitwirkung hin. Auch zur
Mitwirkung bei der Verwertung einer begutachteten Sache oder bei der
Regulierung eines Schadens sind oftmals Sachverständige gefragt.
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Immer
wieder andere und immer wieder neue Situationen bringen es mit sich, daß
die Zahl der Aufgaben des Sachverständigen nicht fest umgrenzt werden
kann.
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Angesichts
dieser zahllosen Möglichkeiten, einen Sachverständigen zuzuziehen und
zu befragen, überrascht es nicht, daß auch die Arbeitsfelder, auf
denen der Sachverständige anzutreten hat, ganz verschiedenartig
aussehen. Gleichwohl gibt es im Grobraster zwei recht unterschiedliche Arbeitsfelder:
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die
außergerichtliche Arbeit einerseits |
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die
Arbeit des gerichtlichen Sachverständigen andererseits. |
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In
der außergerichtlichen Arbeit steht der Sachverständige von der oft mühsam
zu formulierenden Fachfrage bis zur Ausarbeitung des Privatgutachtens
alleine da. Um wieviel leichter hat es der gerichtliche Sachverständige,
dem eine meist professionell formulierte Fachfrage vorgegeben wird, der
an der Hand des Richters mit ständigem Fragerecht geführt wird und zu
dessen Sorgen es nicht zählt, was der Richter aus oder mit
seinem Gutachten macht.
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Das
erste Hauptarbeitsfeld, die außergerichtliche Arbeit, also alle Streitfälle,
die
noch nicht bei einem Gericht gelandet sind, kann unterteilt werden in:
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Fragen
aus dem Spannungsverhältnis zwischen zwei Parteien mit verschiedenen
Standpunkten, |
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Fragen,
die nicht aus einem Streit erwachsen sind: Erkennungsmerkmal:
Der Auftraggeber nennt und kennt keine betroffene
Gegenseite. |
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Solche
Fragen, die nicht einem Streit zwischen zwei Parteien entstammen, werden
zunehmend an Sachverständige
herangetragen, weil sie als produktunabhängige und
nicht von der Industrie oder vom Großhandel abhängige Experten
besonderes Vertrauen genießen, das nicht nur ihrer Objektivität und Unparteilichkeit
gilt. Ob es sich um, Baustoffe, Isoliermaterial oder Holzschutzprodukte
handelt, wie wohltuend ist es für einen Ratsuchenden, am
Ende einer an Enttäuschungen reichen Vorgeschichte endlich einen
Experten zu finden, der frei von Industrie- und Händlerinteressen es
sich leisten kann, die Dinge beim Namen zu nennen.
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