Der Sachverständige

Unser Sachverständigenbüro unter der Leitung des Herrn Bauing. Wolfgang Kaeseler, Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V., überprüft Bauwerke auf das Vorhandensein von Mängel und Schäden, begutachtet und bewertet Schäden an Gebäuden und fertigt Expertisen.

Die theoretischen Grundlagen dazu hat sich Herr Kaeseler beim Ingenieurstudium Bauwesen und Zusatzstudium für Bewertung von Schäden an Gebäuden am Europäischem Institut für postgraduale Bildung an der TU Dresden -EIPOS- sowie an den regelmäßig stattfindenden Sachverständigentagungen erworben.
Die praktischen Voraussetzungen haben wir uns in über 20-jähriger Tätigkeit als Projektbauleitungen und Bauüberwachungen erarbeitet.
Mit modernster Meß-, Prüf-  und Computertechnik sind wir in der Lage Baugutachten gemäß den gültigen gesetzlichen Bestimmungen und DIN (Deutsche Industrie Norm) zu erstellen.

Der Gesetzgeber definiert zu welchem Zweck diese Spezialsten gebraucht und mit welchen Aufgaben sie betraut werden: „ ... zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Bauhandwerkern". Durch diese gesetzliche Beschränkung auf Leistungsüberprüfung - Warenüberprüfung kommt im Bauhandwerk wenig vor -und Rechnungsüberprüfung sind Sachverständige des Bauhandwerks zunächst gehalten, sich vornehmlich mit folgenden Themen zu befassen:

Ist eine bestimmte Leistung mangelfrei oder mangelhaft ausgeführt?

Entspricht eine Rechnungslegung, deren Preise nicht zuvor fixiert wurden, der üblichen Vergütung oder ist sie überhöht?

Es zeigte sich jedoch bald, daß es im Bauhandwerk eine ganze Reihe weiterer Fachfragen gibt, die in einem Streitfall nur von Sachverständigen erfaßt, ergründet, bewertet und beantwortet werden können.

Falls die Arbeit mit einem Mangel behaftet ist, auf welchem Weg, mit welchen Materialien und mit welchem Kostenaufwand läßt sich der Mangel beheben?
Falls die Arbeit mit einem Mangel behaftet ist, welche möglichen Ursachen kommen in Betracht oder gibt es nur eine Ursache, die den Mangel ausgelöst haben kann?
Besteht im Bauhandwerk bezüglich der Reihenfolge bestimmter Arbeitsgänge ein bestimmter Brauch, der als branchenüblich und der Verkehrssitte entsprechend bezeichnet werden kann (Anerkannte Regeln der Technik)?

Wie ist die Vergütung des Wertes einer abgebrochenen, unvollständigen oder einer irreparabel mangelhaften Leistung anzusetzen?

Entsprechen die eingebauten Teile und / oder die erbrachte Leistung dem Angebot bzw. der Abrechnung?

Der Sachverständige ist daher grundsätzlich berechtigt, zu allen Fragen gutachterlich Stellung zu nehmen, die im Zusammenhang mit Leistungen oder Preisen aufgeworfen werden und im Streitfall der Beantwortung durch den Experten bedürfen. Früher wurden solche Fragen meist nur durch Streitfälle brisant, heute werden sie zunehmend auch von kritischen Auftraggebern (Bauherren) und / oder verantwortungsvollen Auftragnehmern (Baubetrieb / Handwerker) im einvernehmlichen Umgang miteinander, bzw. zur einvernehmlichen Klärung (Schiedsgutachten) gestellt .

Erfahrungsgemäß gibt es Klärungsbedarf:

vor einer Ausschreibung zur Klarstellung des Inhalts und des Umfangs der auszuschreibenden Arbeiten,

bei der Formulierung einer Ausschreibung zur Sicherung vergleichbarer Angebotspositionen,

zum Vergleich verschiedener nach einer Ausschreibung eingegangener Angebote,
zur Überwachung der Arbeiten bei der Ausführung,
zur Abnahme von Teil- oder Gesamtleistungen,
zur Rechnungsüberprüfung,
zur Mangelfeststellung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist,
zur Aufklärung im Prozeß mit Hilfe des gerichtlichen Sachverständigen,
Die große Akzeptanz der Sachverständigen kommt auch darin zum Ausdruck, daß in zahlreichen Gesetzen, die mit der Lösung von Fachfragen bestimmte Gremien betrauen, fast gleichlautend diesen Gremien die Möglichkeit eröffnet wird, im Bedarfsfall Sachverständige mit beratender Stimme zuzuziehen. Je komplexer die Fachfragen sind, die in solchen Gremien zu lösen sind, z. B. in Umweltfragen, umso mehr öffnet der Gesetzgeber diese oft überforderten Gremien zu Sachverständigen und deren Mitwirkung hin. Auch zur Mitwirkung bei der Verwertung einer begutachteten Sache oder bei der Regulierung eines Schadens sind oftmals Sachverständige gefragt.
Immer wieder andere und immer wieder neue Situationen bringen es mit sich, daß die Zahl der Aufgaben des Sachverständigen nicht fest umgrenzt werden kann.
Angesichts dieser zahllosen Möglichkeiten, einen Sachverständigen zuzuziehen und zu befragen, überrascht es nicht, daß auch die Arbeitsfelder, auf denen der Sachverständige anzutreten hat, ganz verschiedenartig aussehen. Gleichwohl gibt es im Grobraster zwei recht unterschiedliche Arbeitsfelder:

die außergerichtliche Arbeit einerseits

die Arbeit des gerichtlichen Sachverständigen andererseits.
In der außergerichtlichen Arbeit steht der Sachverständige von der oft mühsam zu formulierenden Fachfrage bis zur Ausarbeitung des Privatgutachtens alleine da. Um wieviel leichter hat es der gerichtliche Sachverständige, dem eine meist professionell formulierte Fachfrage vorgegeben wird, der an der Hand des Richters mit ständigem Fragerecht geführt wird und zu dessen Sorgen es nicht zählt, was der Richter aus oder mit seinem Gutachten macht.
Das erste Hauptarbeitsfeld, die außergerichtliche Arbeit, also alle Streitfälle, die noch nicht bei einem Gericht gelandet sind, kann unterteilt werden in:

Fragen aus dem Spannungsverhältnis zwischen zwei Parteien mit verschiedenen Standpunkten,

Fragen, die nicht aus einem Streit erwachsen sind: Erkennungsmerkmal: Der Auftraggeber nennt und kennt keine betroffene Gegenseite.
Solche Fragen, die nicht einem Streit zwischen zwei Parteien entstammen, werden zunehmend an Sachverständige herangetragen, weil sie als produktunabhängige und nicht von der Industrie oder vom Großhandel abhängige Experten besonderes Vertrauen genießen, das nicht nur ihrer Objektivität und Unparteilichkeit gilt. Ob es sich um, Baustoffe, Isoliermaterial oder Holzschutzprodukte handelt, wie wohltuend ist es für einen Ratsuchenden, am Ende einer an Enttäuschungen reichen Vorgeschichte endlich einen Experten zu finden, der frei von Industrie- und Händlerinteressen es sich leisten kann, die Dinge beim Namen zu nennen.