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Die Unterlage (Baumerkmalsakte)

Gemäß Baustellenverordnung soll die Unterlage den Merkmalen des Bauwerks Rechnung tragen und zweckdienliche Aufgaben in bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz, die bei eventuellen späteren Arbeiten zu berücksichtigen sind, enthalten.
Ziel ist die Verbesserung des Arbeitsschutzes für die Beschäftigten der Unternehmen, die vom Bauherrn (Auftraggeber) mit späteren Arbeiten betraut werden.
Tabelle Unterlage

Anlage bzw. Bauteil

Arbeiten

Art

Häufigkeit

 Gefährdung

Sicherheitstechnische Einrichtungen

Pläne-Nr.

 Position im LV

Bemerkungen/ Hinweise

Außenanlagen

Allgemein

Straßenverkehr Schienenverkehr   Plan Außenanlagen    
 

Verladerampen

Verkehrsträger        
Gesamtanlage Erdarbeiten  nach Bedarf Stromschlag Explosion Bestandspläne      
Abwasserleitungen
Revision

1 x Jahr

Absturz begehbare Schächte Revisionspläne HSL    
Außenbeleuchtung
Reinigung

2 x Jahr

Lampenaustausch
Absturz Hubarbeitsbühnen      
Dach
Zugang

2 x Jahr

Absturz Steigleitern      
 
Reinigung  Dachent- wässerung 1 x Jahr
Absturz Hubarbeitsbühne      
 
Revisions- arbeiten

1 x Jahr

Absturz Steigleiter/Dachausstieg      
 
Reinigung Licht- kuppeln

1 x Jahr

Absturz Leitern / Stege      
 
Warten Rauch- abzüge

1 x Jahr

Absturz Leitern / Stege      
 
Warten haustechn. Anlagen

1 x Jahr

Absturz Leitern / Stege      
 
kleine Reparaturen
Absturz Anschlageinrichtung Leitern/ Stege      
Fassaden
Reinigung

 alle 4 Jahre

Absturz Hubarbeitsbühne      
 
Fenster- reinigung

2 x Jahr

Absturz Hubarbeitsbühne      
 
Wartung Rolltore

1 x Jahr

Absturz Leitern      
  Wartung Sonnenschutzanlagen Absturz  Arbeitsbühnen        
Hohe Räume Leuchten reinigen Lampen auswechseln Absturz Leitern      
 
Fenster- reinigung

2 x Jahr

Absturz Leitern      
  Anbringen von Vorhängen und Wandschmuck Absturz Leitern      
haustechnische und revisionspflichtige Anlagen entsprechend Wartungs- bzw. Revisionsvorschrift durch Sachkundigen